Zum Inhalt springen
Taufe

Kindertaufe

Der „statistische Normalfall“ ist in Deutschland weiterhin die Kindertaufe. Wer im Alter von maximal 14 Jahren die Taufe empfangen möchte, fällt unter diese sogenannte „Kindertaufe“, über deren Zeitpunkt und Durchführung die Erziehungsberechtigten entscheiden. Gerne stehen unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger für ein Gespräche zur Verfügung.

Wenn Sie sich entscheiden, ihr Kind für die Taufe anmelden zu wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zu einem der Pfarrbüros auf. Unsere Pfarrsekretärinnen besprechen mit Ihnen alle notwendigen Formalitäten und klären den Termin.

Erwachsenentaufe

Längst nicht mehr so aussergewöhnlich wie vor einigen Jahren ist der Wunsch Erwachsener, das Sakrament der Taufe zu empfangen. Da nicht mehr alle Kinder getauft werden, gibt es eine steigende Zahl ungetaufter Erwachsener. Auch entscheiden sich manche Zuwanderer, die aus anderen Religionen stammen und hier das Christentum kennengelernt haben, für eine christliche Taufe. Welche Gründe auch immer der Wunsch nach der Taufe wecken oder bestärken: Wir stehen gerne zur Verfügung und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Bitte melden Sie sich auch in diesem Fall gerne in dem für Sie zuständigen Pfarrbüro, damit sich ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin bei Ihnen melden kann.

Während bei Säuglingen und Kindern die Taufe gespendet wird und im weiteren Leben oft die Erstkommunion und Firmung folgen, werden diese drei sogenannten „Initiationssakramente“ bei der Erwachsenentaufe in einer Eucharistiefeier gespendet. In der Urkirche war der Zeitpunkt für die Erwachsenentaufe die Osternacht, als Höhepunkt des gesamten Kirchenjahres.

Info-Block: Taufpatinnen & Taufpaten

Wenn eine Taufe oder eine Firmung ansteht, stellt sich für die betreffenden Personen, im Fall der Taufe natürlich oft für die Eltern, die wichtige Frage: „Wer soll Pate/Patin werden?“

Eine wichtige und zugleich schöne Frage, gerade wenn man bedenkt, was mit diesem Amt im kirchlichen Verständnis verbunden ist. Zunächst einmal nehmen die Paten (max. 2 – männlich & weiblich) in der Liturgie der beiden Sakramente eine wichtige Rolle ein. Sie stehen in vorderster Reihe, bezeugen den Glauben, unterstützen und „stärken“ den Beteiligten den Rücken. Doch – noch wichtiger – gerade bei der Taufe: Sie erklären Ihre Bereitschaft den Täufling auf seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten und zu unterstützen. Das ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe, für die das Kirchenrecht einige Anforderungen vorsieht:

  • Es soll einen, maximal zwei Paten geben, von denen einer männlich und eine weiblich sein müssen.
  • Die Wahl der Taufpaten trifft entweder der Täufling, sofern er mündig ist, oder die Eltern; in seltenen Fällen kann das auch der Priester beziehungsweise Spender der Taufe tun.
  • Für gewöhnlich muss ein Pate mindestens 16 Jahre alt, getauft, katholisch und gefirmt sein.
  • Es darf sich beim Paten nicht um Vater oder Mutter handeln.
  • Schließlich kann ein Getaufter aus einer anderen christlichen Gemeinschaft sogenannter "Taufzeuge" werden, jedoch nur dann, wenn zusätzlich ein katholischer Pate existiert; eine Ausnahme bilden Angehörige der orthodoxen Ostkirchen, die zusammen mit einem Katholiken auch Pate werden dürfen.

Sollten Sie Fragen zum Patenamt haben oder selbst als Pate angefragt sein und gerne ein Gespräch über ihre Rolle führen wollen, wenden Sie sich gerne an unsere Seelsorgenden.